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   VG Hannover, 23.03.2022 - 5 B 490/22   

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VG Hannover, 23.03.2022 - 5 B 490/22 (https://dejure.org/2022,8981)
VG Hannover, Entscheidung vom 23.03.2022 - 5 B 490/22 (https://dejure.org/2022,8981)
VG Hannover, Entscheidung vom 23. März 2022 - 5 B 490/22 (https://dejure.org/2022,8981)
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  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Hannover, 23.03.2022 - 5 B 490/22
    4 GRCh verbietet ebenso wie der ihm entsprechende Art. 3 EMRK ausnahmslos jede Form unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und hat mit seiner fundamentalen Bedeutung allgemeinen und absoluten Charakter (EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 78).

    Die Gewährleistung von Art. 4 GRCh gilt auch nach dem Abschluss des Asylverfahrens, insbesondere auch im Fall der Zuerkennung internationalen Schutzes (EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 88 f.; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 7.10.2019 - 2 BvR 721/19 -, juris Rn. 19 f.).

    Das Gericht hat auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 90).

    Solche Schwachstellen erreichen allerdings erst dann die für die Annahme einer Verletzung von Art. 4 GRCh bzw. des ihm entsprechenden Art. 3 EMRK besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden des betreffenden Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 91 f.).

    Es genügt nicht, dass in dem Mitgliedsstaat, in dem einer neuer Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde, höhere Sozialleistungen gewährt werden oder die Lebensverhältnisse besser sind als in dem Mitgliedsstaat, der bereits internationalen Schutz gewährt hat (EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-297/17 u.a. -, juris Rn. 93 f.; EuGH, Urteil vom 19.3.2019 -, C-163/17 -, juris Rn. 97).

    Gleiches gilt für Mängel bei der Durchführung von Integrationsprogrammen (EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C 163/17 -, juris Rn. 96).

  • BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19

    Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung;

    Auszug aus VG Hannover, 23.03.2022 - 5 B 490/22
    Damit ist geklärt, dass Verstöße gegen Art. 4 GRCh im Mitgliedstaat der anderweitigen Schutzgewährung nicht nur bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen sind, sondern bereits zur Rechtswidrigkeit der Unzulässigkeitsentscheidung führen (BVerwG, Urteil vom 17.6.2020 - BVerwG 1 C 35.19 -, juris Rn. 23).

    Dies entspricht dem Maßstab der tatsächlichen Gefahr ("real risk") in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 3 EMRK bzw. der beachtlichen Wahrscheinlichkeit im nationalen Recht (BVerwG, Urteil vom 17.6.2020 - BVerwG 1 C 35.19 -, juris Rn. 27).

    Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO hat sich der Tatrichter in einem Hauptsacheverfahren die volle Überzeugung von der Richtigkeit sowohl der Prognosebasis als auch der anhand des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu treffenden Prognose zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 17.6.2020 - BVerwG 1 C 35.19 -, juris Rn. 28).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Hannover, 23.03.2022 - 5 B 490/22
    Es genügt nicht, dass in dem Mitgliedsstaat, in dem einer neuer Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde, höhere Sozialleistungen gewährt werden oder die Lebensverhältnisse besser sind als in dem Mitgliedsstaat, der bereits internationalen Schutz gewährt hat (EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-297/17 u.a. -, juris Rn. 93 f.; EuGH, Urteil vom 19.3.2019 -, C-163/17 -, juris Rn. 97).

    Bei einer in dieser Weise drohenden Verletzung von Art. 4 GRCh ist es den Mitgliedstaaten untersagt, von der durch Art. 33 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2013/32/EU eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, einen Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abzulehnen (vgl. ausdrücklich EuGH, Beschluss vom 13.11.2019 - C-540/17 u. a. -, juris Rn. 35; siehe auch Urteil vom 19.3.2019 - C-297/17 u.a. -, juris Rn. 88).

  • VG Minden, 13.08.2015 - 10 L 614/15

    Abschiebung eines Asylbewerbers nach Portugal als für die Durchführung des

    Auszug aus VG Hannover, 23.03.2022 - 5 B 490/22
    Ergänzend wird auf die Rechtsprechung zu den Voraussetzungen während des Asylverfahrens hingewiesen, die nach allgemeiner Ansicht systemische Mängel ablehnt (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 30.1.2018 - 2 K 9246/17.A -, juris m. w. N.; VG Minden, Beschluss vom 13.8.2015 - 10 L 614/15.A -, juris; VG München, Beschluss vom 18.3.2014 - M 12 S 14.30462 -, juris).
  • VG Arnsberg, 30.01.2018 - 2 K 9246/17
    Auszug aus VG Hannover, 23.03.2022 - 5 B 490/22
    Ergänzend wird auf die Rechtsprechung zu den Voraussetzungen während des Asylverfahrens hingewiesen, die nach allgemeiner Ansicht systemische Mängel ablehnt (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 30.1.2018 - 2 K 9246/17.A -, juris m. w. N.; VG Minden, Beschluss vom 13.8.2015 - 10 L 614/15.A -, juris; VG München, Beschluss vom 18.3.2014 - M 12 S 14.30462 -, juris).
  • VG Ansbach, 05.03.2020 - AN 17 K 19.50306

    Lebensbedingungen subsidiär Schutzberechtigter in Portugal

    Auszug aus VG Hannover, 23.03.2022 - 5 B 490/22
    Auch die Rechtsprechung hat sich - soweit ersichtlich - gegen systemische Mängel für Anerkannte ausgesprochen (VG Magdeburg, Beschluss vom 14.2.2019 - 8 B 182/19 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 5.3.2020 - AN 17 K 19.50306 -, juris).
  • VG München, 18.03.2014 - M 12 S 14.30462

    Dublin-II-VO; Portugal; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Hannover, 23.03.2022 - 5 B 490/22
    Ergänzend wird auf die Rechtsprechung zu den Voraussetzungen während des Asylverfahrens hingewiesen, die nach allgemeiner Ansicht systemische Mängel ablehnt (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 30.1.2018 - 2 K 9246/17.A -, juris m. w. N.; VG Minden, Beschluss vom 13.8.2015 - 10 L 614/15.A -, juris; VG München, Beschluss vom 18.3.2014 - M 12 S 14.30462 -, juris).
  • VG Magdeburg, 14.02.2019 - 8 B 182/19

    Asylrecht; § 29 Abs. 1 Nr. 2; Portugal

    Auszug aus VG Hannover, 23.03.2022 - 5 B 490/22
    Auch die Rechtsprechung hat sich - soweit ersichtlich - gegen systemische Mängel für Anerkannte ausgesprochen (VG Magdeburg, Beschluss vom 14.2.2019 - 8 B 182/19 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 5.3.2020 - AN 17 K 19.50306 -, juris).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Hannover, 23.03.2022 - 5 B 490/22
    Dies ist im Allgemeinen insbesondere der Fall, wenn die rückzuüberstellende Person in dem zuständigen Mitgliedsstaat ihren existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach finden oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basis- bzw. Notbehandlung erhalten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.7.2019 - BVerwG 1 C 45.18 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 07.10.2019 - 2 BvR 721/19

    Stattgebender Kammerbeschluss in einem Asylverfahren unter anderem wegen

    Auszug aus VG Hannover, 23.03.2022 - 5 B 490/22
    Die Gewährleistung von Art. 4 GRCh gilt auch nach dem Abschluss des Asylverfahrens, insbesondere auch im Fall der Zuerkennung internationalen Schutzes (EuGH, Urteil vom 19.3.2019 - C-163/17 -, juris Rn. 88 f.; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 7.10.2019 - 2 BvR 721/19 -, juris Rn. 19 f.).
  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unzureichende fachgerichtliche

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

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